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   BGH, 06.03.1992 - 2 StR 619/91   

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https://dejure.org/1992,9590
BGH, 06.03.1992 - 2 StR 619/91 (https://dejure.org/1992,9590)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1992 - 2 StR 619/91 (https://dejure.org/1992,9590)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1992 - 2 StR 619/91 (https://dejure.org/1992,9590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme des Verdeckungsmordes, wenn sich bereits die zu verdeckende Tat gegen das Leben des Ofpers richtet - Verdeckungsabsicht bei tateinheitlicher Begehung zwischen Vortat und Tötungsdelikt - Gerichtliche Vorgehensweise hinsichtlich der Schuldfähigkeit bei sich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54

    Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 619/91
    Die vom Landgericht angenommene natürliche Handlungseinheit zwischen der versuchten und der vollendeten Tötung schließt die Wertung als Verdeckungmord nicht aus; denn es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß eine vorsätzliche Tötung auch dann das Merkmal "um eine andere Straftat zu verdecken" erfüllt, wenn die Vortat mit der Tötung tateinheitlich zusammentrifft, so auch im Falle einer natürlichen Handlungseinheit (BGHSt 7, 325, 327).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 619/91
    Der Annahme von Verdeckungmord steht nicht entgegen, daß sich bereits die zu verdeckende Straftat gegen Leib und Leben des Tatopfers richtete (BGHSt 35, 116 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]).
  • BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90

    Verdeckungsmord - Tötungsvorsatz - Vollendung begonnener Tötung - Einheitliche

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 619/91
    Die Verdeckungsabsicht fehlt allerdings dann, wenn der Täter von vornherein mit einem durchgehenden Tötungsvorsatz handelt und mit der abschließenden Tötungshandlung lediglich eine bereits begonnene Tötung vollenden will (BGH StV 1990, 544; NStZ 1983, 34, 35).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 619/91
    Die Verdeckungsabsicht fehlt allerdings dann, wenn der Täter von vornherein mit einem durchgehenden Tötungsvorsatz handelt und mit der abschließenden Tötungshandlung lediglich eine bereits begonnene Tötung vollenden will (BGH StV 1990, 544; NStZ 1983, 34, 35).
  • BGH, 13.12.1989 - 3 StR 370/89

    Verminderte Schuldfähigkeit - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Affektiver,

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 619/91
    Bei ihrer Auseinandersetzung mit diesen beiden Gutachten (UA S. 42-44) ist die Strafkammer zutreffend davon ausgegangen, daß auch bei tateinheitlich verwirklichten Tatbeständen die Frage der Schuldfähigkeit für jeden Rechtsverstoß gesondert zu prüfen ist (vgl. BGHSt 14, 114, 116 [BGH 03.02.1960 - 2 StR 640/59]; BGH StV 1984, 419; NStZ 1990, 231; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 20 Rdn. 31; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 20 Rdn. 3 a).
  • BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83

    Zwei selbstständige Taten bei gefährlicher Körperverletzung und zeitlich

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 619/91
    Deshalb kann dahingestellt bleiben, ob für die vom Landgericht zu einer natürlichen Handlungseinheit zusammengefaßten Taten das von der Rechtsprechung für erforderlich erachtete gemeinsame subjektive Element (vgl. BGH StV 1984, 71, 72; 1986, 293; BGHR vor § 1 StGB natürliche Handlungseinheit, Entschluß, einheitlicher 3) hier vorliegt.
  • BGH, 03.02.1960 - 2 StR 640/59

    Wirkung einer voneinander abweichenden rechtlichen Beurteilung einer Rauschtat

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 619/91
    Bei ihrer Auseinandersetzung mit diesen beiden Gutachten (UA S. 42-44) ist die Strafkammer zutreffend davon ausgegangen, daß auch bei tateinheitlich verwirklichten Tatbeständen die Frage der Schuldfähigkeit für jeden Rechtsverstoß gesondert zu prüfen ist (vgl. BGHSt 14, 114, 116 [BGH 03.02.1960 - 2 StR 640/59]; BGH StV 1984, 419; NStZ 1990, 231; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 20 Rdn. 31; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 20 Rdn. 3 a).
  • BGH, 17.02.1984 - 3 StR 22/84

    Erfordernis der Darlegung der Auswirkungen sowohl einer hirnorganischen

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 619/91
    Bei ihrer Auseinandersetzung mit diesen beiden Gutachten (UA S. 42-44) ist die Strafkammer zutreffend davon ausgegangen, daß auch bei tateinheitlich verwirklichten Tatbeständen die Frage der Schuldfähigkeit für jeden Rechtsverstoß gesondert zu prüfen ist (vgl. BGHSt 14, 114, 116 [BGH 03.02.1960 - 2 StR 640/59]; BGH StV 1984, 419; NStZ 1990, 231; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 20 Rdn. 31; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 20 Rdn. 3 a).
  • LG Arnsberg, 22.06.2010 - 2 KLs 12/09

    Anforderungen an den Nachweis einer Täterschaft anhand von Zeugenaussagen und

    Die Verdeckungsabsicht fehlt allerdings dann, wenn der Täter von vornherein mit durchgehendem Tötungsvorsatz handelt und mit der abschließenden Tötungshandlung lediglich eine bereits begonnene Tötung vollenden will (vgl. BGH, Urteil 2 StR 619/91 vom 06.03.1992; BGH, NStZ 2002, 253).
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